GOLIATH Show & Promotion GmbH
Rosa-Luxemburg-Str. 19
18055 Rostock
Tel.: 03 81 - 60 93 50
Fax: 03 81 - 60 93 59 9
hello@goliath-show.de
www.goliath-show.de
AG Rostock | HRB 4002 |
Geschäftsführer: Roland Patzki & Frank Holle
Mitglied im BV der Veranstaltungswirtschaft
AGB allgemeine Geschäftsbedingungen der GOLIATH GmbH
Bereich Künstlerorganisation
1. Entfällt der Auftritt durch Absage des Veranstalters oder aus einem anderen, vom Veranstalter verursachten Grund, zahlt der Veranstalter an den Künstler eine Vertragsstrafe in Höhe der Nettogage. Entfällt der Auftritt durch Verschulden des Künstlers, ist dieser zum Schadenersatz in Höhe der Nettogage verpflichtet. Fälle höherer Gewalt, einschließlich unabwendbare behördliche Maßnahmen, die das Auftreten der Künstler unmöglich machen, entbinden von der Verpflichtung. Ansprüche jeglicher Art können daraus nicht geltend gemacht werden. Jeder Vertragspartner trägt die ihm entstandenen Kosten selbst.
2. Fernseh-, Rundfunk- und Studiotermine des Künstlers befreien die Geschäftspartner aus diesem Vertrag, sofern dieses dem Kunden rechtzeitig vor der Veranstaltung bekannt gegeben wird. In einem solchen Fall verpflichtet sich der Künstler zu einer Ersatzveranstaltung entsprechend diesem Vertrag, wobei der Ersatztermin nur in beiderseitigem Einvernehmen fixiert werden kann .
3. Im Falle der Erkrankung einer der Künstler wird dieser von seinen Vertragsverpflichtungen befreit. Der Künstler verpflichtet sich, seine Erkrankung durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Ein Ersatztermin kommt nur in gegenseitigem Einvernehmen zustande.
4. Der Veranstalter verpflichtet sich, Stillschweigen gegenüber Dritten bezüglich der gesamten Vereinbarung zu bewahren.
5. Der Künstler unterliegt weder in der Programmgestaltung, noch in seiner Darbietung, den Weisungen des Veranstalters.
6. Der Kunde verpflichtet sich, dem Künstler eine geeignete Künstlergarderobe zur Verfügung zu stellen. Verzehr wird dem Künstler in angemessenem Rahmen zur Verfügung gestellt.
7. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen worden.
8. Der Veranstalter haftet für alle Personen- und Sachschäden während der Dauer der Veranstaltung. Schäden, die durch den Künstler verursacht werden, sind diesem innerhalb von drei Tagen anzuzeigen. Nach Fristablauf können keine Schäden mehr anerkannt werden.
9. Die Aufführungsrechte und Gebühren (GEMA etc.) müssen vom Veranstalter bezahlt werden.
10. Gerichtsstand ist für beide Teile ist Rostock.
Bereich Veranstaltung
Mit dem Erwerb von Eintrittskarten unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters:
1. Der Veranstalter hat keinen Einfluß auf Gestaltung, Inhalt, Länge und Lautstärke der Veranstaltung.
2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen und ggf. das Vorprogramm zu ändern. Rückerstattungsansprüche aus diesen Gründen bestehen nur bis zum Konzerttermin. Und sind der Höhe nach auf den Nennwert der Karte beschränkt.
3. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungshilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüchen aus Unmöglichkeit der Leistung sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
4. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Veranstaltungsgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte) zu verwehren. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.
5. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film-, Videokameras ist nicht gestattet. Ton-, Foto- und/oder Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch sind untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
6. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung zum Nennwert. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
7. Vertragsbeziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
Stand, 02. April 2004
GOLIATH Show & Promotion GmbH
Vielen Dank für die Hintergrundbilder an:
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